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AGB
§1 Geltung der
Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Firma tradeplus
Markus Kraus erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und
Vertragsschluss
- Die Angebote von Firma tradeplus Markus Kraus in Preislisten und
Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für
Firma tradeplus Markus Kraus erst nach schriftlicher Bestätigung
verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch erstellt.
- Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen,
Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als
Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
- Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit,
so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
- Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung
fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis
am Bestelltag.
- Die Preise verstehen sich inkl. 8 % MwSt, falls nicht anders vereinbart,
zuzüglich Transportkosten
§ 4 Liefer- und
Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Firma tradeplus
Markus Kraus steht unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von Firma tradeplus Markus Kraus durch
Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug / Annahmeverweigerung / Versandrückläufer
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware
nicht abnehmen zu wollen, kann Firma tradeplus Markus Kraus die
Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Firma tradeplus Markus Kraus ist
berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des
vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
- Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt,
verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt
der Firma tradeplus Markus Kraus und dem Frachtführer schriftlich
angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung,
Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach
Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der
Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der
Transportkosten durch Firma tradeplus Markus Kraus hat keinen
Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
- Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen
beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wird.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf
unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder
Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware
lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
- Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist
ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen Firma tradeplus Markus Kraus
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
- Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit
ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit
der das Gerät geliefert wurde, an Firma tradeplus Markus Kraus zur
Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind
vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen
oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in
Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die
Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür
Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien
gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen
können. Sollte eine Gutschrift für den zurückgegebenen Artikel fällig werden, geschiet dies tum Tagespreis.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Firma tradeplus Markus Kraus.
§ 11 Zahlung
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung, per Nachnahme, bar oder
innert 3 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des
Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 12 % zu berechnen sowie einer Bearbeitungsgebühr von 30.- CHF/ Monat. Mahn und Betreibungskosten trägt der Käufer vollumfänglich.
Während der Dauer des Verzuges ist Firma tradeplus Markus Kraus auch
jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte
Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des
Vertrages zu fordern.
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in
Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem
Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu
mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12
Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für
Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung
abgelehnt.
§
13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch
überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur
Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen
auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die
Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
- Firma tradeplus Markus Kraus ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
- Zofingen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen
Recht.
Zofingen, 1. Oktober 2009
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